DIE 12 GESCHWORENEN

Autoren und Werk.......... Reginald Rose
Autoren und Werk ......... Horst Budjuhn


Der Fall
.......................... Rekonstruktion
Der Fall .......................... Mordmotiv
Der Fall .......................... Aussage des Angeklagten
Der Fall ..........................
Indizien

Die Geschworenen
........ Personen

Textsorte ....................... Aufbau

Diskriminierung und Vorurteil

Argumentationsformen und Gesprächsführungsstrategien


Grundzüge des amerikanischen Strafrechts

Vorurteile - Wahrheit - Gerechtigkeit


Aufgabenstellungen




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für den Unterricht (KMS3) bearbeitet von rik2004

 


Autoren und Werk

1. Reginald Rose:

Reginald Rose wurde 1921 in New York geboren und besuchte dort das City College, das er ohne Abschlussprüfung verließ. Er arbeitete in verschiedenen Berufen, wie z.B. Lagerverwalter, kaufm. Angestellter, Werbetexter und schließlich als Pressereferent bei Warner Brothers. Ab 1951 begann er für den US-Sender CBS zu schreiben. Als erstes TV-Stück verfasste er „The bus to nowhere“, schrieb dann sechs Fernsehbearbeitungen und fünf Halbstundenfilme sowie sog. Pilotfilme, Testfilme, die Auftraggeber für Serienfilme anwerben sollten. Es schlossen sich dreizehn einstündige Fernsehspiele an, zwei davon sind in Hollywood verfilmt worden: „Verbrechen auf den Straßen“ und „Die zwölf Geschworenen“ (Twelve Angry Men). Mit letzterem Werk gelang ihm 1954 der Durchbruch. Das auf einem authentischen Fall basierende Fernsehspiel wurde mit einem Emmy ausgezeichnet. 1957 schrieb Reginald Rose zusammen mit Henry Fonda, der auch die Hauptrolle spielte, eine Kinoversion, die für den Oscar nominiert wurde. Den Weg auf die Bühne fanden „Die zwölf Geschworenen“ nicht in den USA, sondern 1958 in Deutschland. Der Drehbuchautor, Dramaturg und Übersetzer Horst Budjuhn schrieb eine modifizierte Bühnenfassung „für ein übernationales Verständnis“, die an den Münchner Kammerspielen (1958) uraufgeführt und danach an unzähligen deutschen Bühnen nachgespielt wurde. 1964 verfasste Reginald Rose eine eigene amerikanische Bühnenversion des Stücks. 1997 wurde „Twelve Angry Men“ erneut für das Fernsehen verfilmt, mit einer multikulturellen Besetzung, die im Amerika der fünfziger Jahre nicht denkbar gewesen wäre. Weitere Stücke des mehrfach ausgezeichneten Autors sind „Schwarzer Montag“ (1962), „Die Krise“ (1967) und „Die lieben Freunde“ (1980). 2002 starb Rose.


2. Horst Budjuhn

Horst Budjuhn wurde 1910 in Bromberg an der Brahe geboren. Als Dreizehnjähriger kam er nach Berlin, studierte hier auch Germanistik, arbeitete als Dramaturg am Renaissance-Theater und war dann einige Monate Leiter dieser Bühne. Es folgte dann ein anderthalbjähriges Lektorat im Kiepenheuer Bühnenvertrieb. Den Ausbruch des zweiten Weltkrieges erlebte Budjuhn in Zürich. Seit 1944 lebte er als Drehbuchautor in Minusio-Locarno und war 1986 auch hier gestorben.

In diesem Film von 1957 „Die zwölf Geschworenen“ wird auf engstem Raum an einem Beratungstisch der Kampf zwischen Individuum und Kollektiv, persönlicher Auffassung und Meinungs-Klischee, Selbstbehauptung und Druck der Majorität ausgetragen: „Vielleicht werden wir die Wahrheit niemals ergründen. Das ist schwer genug. Aber wir dürfen es uns doch nicht dadurch leichter machen, dass wir uns mit einer halben Wahrheit abfinden.“

 


Der Fall des 19-jährigen Angeklagten

Anklage eines 19-Jährigen wegen Mordes ersten Grades an seinem Vater aufgrund der Zeugenaussagen eines behinderten Mitbewohners und einer Frau aus dem gegenüberliegenden Haus

Rekonstruktion des Falles (S. 33 ff.):

  20 Uhr, zwischen Vater und Sohn entsteht ein heftiger Streit mit Handgreiflichkeiten zwischen beiden.
   
  Der Sohn kauft ein Messer bei einem Trödler in der Nähe der Wohnung.
   
  Der Trödler erkennt das Messer, angeblich ein Einzelstück.
   
  Der Junge zeigt seinen Kameraden das Messer und verlässt die Gruppe um 21:30 Uhr.
   
  Die Mordzeit, zehn Minuten nach Mitternacht, wird durch die Tatzeugen belegt.
   
  Der Täter verlässt nach Aussage eines Zeugen unmittelbar nach der Tat das Haus.
   
  Gegen 03:15 Uhr wird der junge Mann bei seiner Rückkehr von der Polizei verhaftet, das Messer wurde sichergestellt.



Das Mordmotiv:
Vaterhass, ohne weiteres nachvollziehbar, denn das schlechte Milieu, der bisherige Lebenswandel des jungen Mannes und die ständigen Auseinandersetzungen mit dem Vater lassen dies zu.

Aussagen des Angeklagten:
Angeblich ist der junge Mann bis 23:30 Uhr zu Hause geblieben, nachdem er gegen 9:00 Uhr ein Messer gekauft hat. Anschließend hat er bis gegen 03:15 Uhr ein Kino besucht und unterwegs das Messer verloren. Bei der ersten Vernehmung kann er sich nicht mehr an Titel noch Schauspieler des Films erinnern, außerdem hat ihn niemand in der Vorstellung gesehen.



Indizien zur Begründung des Zweifels an der Schuld des Angeklagten:

1. Die Tatwaffe ist kein Unikat, sondern Nr. 8 beweist, dass es weitere Messer dieser Machart gibt. (S. 35)

2. Es ist kaum einzusehen, dass der Mörder später zum Tatort zurückkommt, weil die Gefahr der Verhaftung besteht.

3. Der alte Mann kann aufgrund des Lärms, der von der Hochbahn verursacht wird, die Drohung des Jungen unmöglich gehört haben. (S. 50)

4. Der Zeuge kann den Mörder nicht in der angegebenen Zeit im Flur gesehen haben, da er behindert ist und seine Zeitangaben einer Überprüfung nicht standhalten. (S. 64 ff)

5. Das Erinnerungsvermögen an Filmtitel und Schauspieler wird bei Nr. 4 abgetestet, der große Schwierigkeiten hat, so dass nachvollziehbar ist, dass der junge Mann in einer solch belastenden Situation keine Erinnerung an die Filme und Stars gehabt haben kann. (S. 80 ff.)

6. Der Stichkanal am Mordopfer beweist angeblich, dass das Messer von oben nach unten geführt wurde, aber ein Messerkundiger, wie es der junge Mann zweifelsohne ist, hätte das Klappmesser von unten nach oben geführt. (S. 84 f.)

7. Die Zeugin gab an, dass sie die Mordtat durch die Wagenfenster des Hochbahnzuges gesehen hat, aber durch die Rillen an der Nase und durch eindeutige Bewegungen während der Verhandlung muss sie Brillenträgerin sein und nachts naturgemäß die Brille abgelegt haben, so dass Zweifel an ihrer Aussage bestehen. (S. 94 f.)

8. Außerdem ist zu beanstanden, dass die Zeugenbefragung durch den jungen Pflichtverteidiger oberflächlich durchgeführt wurde.




Personenkonstellationen im Geschworenenzimmer

Nr. 1
Buch: Ein Opportunist, der immer ausgleichen will, aber ängstlich darauf bedacht ist, seine Autorität nicht zu verlieren. Er fühlt sich „sehr offiziell“. Kein übermäßig heller Kopf, aber ein Stehaufmännchen. Nebenbei ist er Hilfstrainer der Baseball-Mannschaft eines Vorort-Colleges. Obmann

Text:
Festlegung der Sitzordnung und Organisation der Abstimmungen, S. 14, 17 39, 61, 74, 87, 91, 97. Mitteilung der letzten Entscheidung, S. 100. Streit mit Nr. 10 und Rücktrittsüberlegungen, S. 29 f. , beschwichtigend gegenüber Nr. 3, S. 48

Nr. 2
Buch: Ein zaghafter Mann, dem nichts so schwer fällt, als zu seiner eignen Meinung zu stehen. Er ist umso beeinflussbarer und schließt sich gewöhnlich den Ansichten seines Vorredners an. Von Beruf ist er Bankangestellter.
Text:
zum ersten Mal Geschworener, Ausweichen durch Hustenbonbon-Angebot an die anderen S. 12, keine eigene Meinung S. 19,unsicher vorgebrachte Begründung für die Festlegung „schuldig“, S. 23

Nr. 3
Buch: Ein gewalttätiger, außerordentlich starrköpfiger Mann, bei dem auch Anzeichen von Sadismus unverkennbar sind. Humorlos und intolerant gegenüber der Meinung anderer. Nur seine eigene gilt und es ist für ihn selbstverständlich, sie den anderen aufzuzwingen. Inhaber eines Botendienstes.


Text:
Erfahrung als Geschworener, oberflächlich S. 20, ungeduldig S. 21, fehlende Sentimentalität S. 23 u. S. 43, gewaltbetonte Erziehung des eigenen Sohnes S. 27, aufbrausend (Messer) S. 37 („Ich bring ihn um“) S. 71, beleidigend S. 39, S. 40 Konflikt mit Nr. 4, umgangssprachliche Reaktionen S. 47, S. 69, provozierend S. 51, 67, Demonstration des möglichen Messerstichs mit deutlich erkennbarer Aggression gegenüber Nr. 8 S. 83, bestimmend S. 91, ungehobeltes Benehmen S. 92, stur S. 97, Zusammenbruch nach dem Hinweis auf seine Racheüberlegungen, bedingt durch den Mordversuch des eigenen Sohnes S. 99

Nr. 4
Buch: Augenscheinlich ein Mann von Vermögen und Einfluss. Ein geübter Redner, der sich im richtigen Moment in Szene zu setzen weiß. Über den „Rest“ der Geschworenen fühlt er sich ein wenig erhaben. Sein einziges Interesse gehört den Tatsachen dieses Falls und das Verhalten der anderen befremdet ihn zusehends. Börsenmakler
Text: Schuldspruch aufgrund der widersprüchlichen Information des Jungen über Kinobesuch S. 24, eloquent S. 33, Wiederholung einiger Fakten im Zusammenhang mit dem Klappmesser S. 34, unhöflich S. 47, aufbrausend gegenüber Nr. 10, S. 89, Fremdwortgebrauch S. 92, Aufgreifen und Untersuchen von Fakten der Gerichtsverhandlung S. 90

Nr. 5
Buch: Ein scheuer, belasteter, jüngerer Mann, der es mit seinen Verpflichtungen in diesem Fall überaus ernst nimmt, aber Hemmungen hat, sich zu äußern, wenn die Älteren gerade am Wort sind. Arbeitslos
Text: gibt keine Stellungnahme ab S. 25, auf den gesunden Menschenverstand berufend S. 51, lässt sich überzeugen und stimmt für unschuldig S. 55, im Randbezirk aufgewachsen, kann mit einem Messer umgehen und zeigt es den Übrigen S. 84

Nr. 6
Buch: Ein ungemein korrekter, jedoch ziemlich beschränkter Mann, der seine Entscheidungen langsam und pedantisch vorbereitet. Sich selbst ein klares Urteil zu bilden, ist recht anstrengend für ihn. Er muss scharf zuhören, verdauen und sich dann auswählen, was ihm von fremden Meinungen annehmbar dünkt. Anstreicher
Text: etwas unbeholfene, bedächtige Argumentation im Zusammenhang mit dem Streitmotiv S. 25 f. , auf genaue Begriffe beharrend S. 33, keine Gedankenspielerei. sondern realitätsbewusst S. 45

Nr. 7
Buch: Ein lauter, oberflächlicher, cleverer Zeitgenosse, der wichtigere, viel wichtigere Dinge zu tun hat, als in einem Geschworenenzimmer zu sitzen. Sein Temperament geht rasch mit ihm durch, und ebenso rasch ist er mit seiner Meinung fertig, obwohl ihm alle Kenntnisse fehlen. Ein Kerl wie ein Schrank und natürlich ein Feigling. Vertreter von allerlei Produkten, auch von Marmelade.
Text: Baseball wichtiger als Falldiskussion S. 14, einfache Sprache, geringe Belastbarkeit, Vorurteile gegenüber dem Jungen aufgrund der Vorstrafen S. 26, 27, S. 38, Hinweis auf die ihm fehlende Bildung S. 33, sprachliche Besonderheit: Schabbes (Sabbat) S. 41, oberflächliches Abtun der Diskussion als Gefühlsduselei S. 44, begriffsstutzig und Ablenkung S. 69 (Scharade-Silbenrätsel), wichtigtuerisch oberflächlich S. 73, 78, fehlende Bereitschaft mitzudenken S. 80, Freizeitvergnügen wichtiger als ernsthaftes Nachdenken über die Schuldfrage S. 86 (alles „scheißegal“)

Nr. 8
Buch: Ein besonnener, ruhiger Mann, der jede Frage von jeder Seite betrachtet und nichts als die Wahrheit sucht. Aber sein ganz nach innen gekehrter Fanatismus wird von einem echten Mitgefühl überwacht. Er will aus glühendem Herzen nur der Gerechtigkeit dienen, nur dafür lohnt es sich ihm zu kämpfen und er verbirgt es hinter äußerer Gelassenheit. Er ist Architekt.
Text: Zivilcourage, stimmt als Einziger für unschuldig S. 17, sehr ernsthaft S. 18 f., milieubedingte Faktorenanalyse des Jugendlichen S. 20, rationale Widerlegung der Indizien, die gegen den Jugendlichen gerichtet sind: Streitproblematik des Jungen S. 26, Kritik an der Verhandlungsführung S. 31, Klappmesserproblematik S. 33 ff. ,( Hinweis auf den Beruf des Architekten S. 43), Zweifel am alten Mann S. 46, Geräuschproblematik beim vorbeifahrenden Zug S. 50, Gründlichkeit bei der Zeituntersuchung im Zusammenhang mit der Zeugenaussage des alten Mannes S. 66, realistische Abschwächung der Redensart „Ich bring dich um“ S. 54, Hineinversetzen in den Jugendlichen beim Verhör S. 79, logisches Denkvermögen im Zusammenhang mit dem Brilletragen der Zeugin S. 95

Nr. 9
Buch: Ein feiner, abgeklärter, alter Herr, den das Leben schon eine Weile überrundet hat. Jetzt wartet er nur noch darauf, endgültig auszuscheiden. Einer, der sich bis auf den Grund seines Wesens durchschaut hat und den Tagen nachtrauert, wo auch er die Chance gehabt hätte, mutig zu sein, ohne sich wie heute hinter seinen Jahren zu verstecken. Seine gewählte Umgangssprache, seine etwas altmodische Eleganz – alles lässt darauf schließen, dass er sein Geld gut angelegt hat. Aber er hat wohl niemanden, für den er sorgen darf.
Text: Hineinversetzen in die Denk- und Verhaltensweise des alten Zeugen aufgrund der eigenen Situation S. 51 ff., Beharrlichkeit S. 81, genaue Beobachtung und Ableitung im Hinblick auf das Brillentragen S. 92 ff.

Nr. 10
Buch: Ein verdrossener, bitterer Mann, der fast auf den ersten Blick Abwehr oder Feindschaft herausfordert. Dabei ist er ein Heuchler, dem ein Menschenleben gleichgültig ist, das eigene verkümmerte Ich ausgenommen. Er kommt aus dem Nichts und geht ins Nichts und ist sich dessen insgeheim bewusst. Tankstellenbesitzer
Text: einfache Sprache, Pauschalisierungen S. 15, Ungeduld, Beleidigung, oberflächlicher Witzeerzähler S. 19, Vorurteile und Diskriminierung S. 21, vordergründiges Festhalten an der Aussage der weiblichen Zeugin, die unter Eid aussagte S. 24 f., vorzeitiges Aufgeben der Diskussionsbereitschaft S. 76, vorurteilsbehaftete Rede an die Mitgeschworenen S. 88

Nr. 11
Buch: Ein Emigrant aus Europa, der anno 41 in die Staaten geflüchtet ist. Er spricht mit einem östlichen Akzent und das macht ihn etwas befangen. Er wirkt verschlossen und von einer beinahe unterwürfigen Bescheidenheit zu den Menschen seiner Umgebung und doch beseelt ihn ein ernster Wille, Gerechtigkeit zu finden, nachdem er lange genug unter Ungerechtigkeit zu leiden hatte. Die Wunde ist noch nicht verheilt, die man ihm geschlagen hat, auch wenn er jetzt eine neue Heimat besitzt. Er ist Chemiker.
Text: indirekter Vergleich mit seiner ehemaligen Situation „Untermensch zu sein“ S. 21, Hinweis auf den Beruf S. 42, gewisse Stärke durch den Hinweis auf seinen begründeten Zweifel und Meinungsänderung über die Schuld des Jungen S. 62, Betonung der Unabhängigkeit und der Verantwortung der Geschworenen S. 73

Nr. 12
Buch: Ein aalglatter, kühler Rechner, dem seine Mitmenschen nur in der Terminologie von Prozenten, Statistiken und als Zahlen des Gallup-Instituts geläufig sind. Darin erschöpft sich sein Verhältnis zu Menschen. Kurzum ein Snob, was ihn keineswegs hindert, sich unter Umständen leutselig zu geben. Was könnte er anderes sein als Reklameberater?
Text: Hinweis auf den persönlichen Reichtum S. 15, beeindruckt durch das Plädoyer des Staatsanwalts S. 15, oberflächlich ablenkend „Puffreis und Werbesprüche“ S. 21 f. , schmeichelnd S. 30, eingebildet S. 42 f. , gegenüber Nr. 11 S. 58, peinlicher Zwischenfall durch den Telefonanruf S. 65, Belehrung durch Nr. 5 S. 79, egoistisch S. 82, meinungsändernd S. 97





Textsorte

Das Schauspiel erinnert an Mysterienspiele, an die etruskisch-römische Tradition der persona, eines Rollenspielers, durch dessen Maske der Charakter zum Ausdruck gebracht werden soll, bei diesem Schauspiel findet man hinter der Nr. der Personen entsprechende Charakteristika.

Die drei Grundsätze der Geschlossenheit werden nach Aristoteles beachtet:

  • Geschlossenheit der Handlung – die Geschworenenberatung
  • ein Ort – das Geschworenenzimmer mit Waschraum
  • die Zeit – in etwa Zeitdeckung von erzählter Zeit und Erzählzeit

Aufbaukriterien:

Exposition – Peripetie – Katastrophe
1. Kennenlernen der Geschworenen, Problematik (1. Akt),
2. kontinuierliche Widerlegung der Zeugenaussage, Wutausbruch von Nr. 3 (2. Akt),
3. Erkennen des persönlichen Racheaktes von Nr. 3 und gemeinsames Urteil (3. Akt)




Diskriminierung und Vorurteilsbildung

In der Bühnendichtung „Die zwölf Geschworenen“ werden Vorurteile gegenüber dem Neunzehnjährigen geäußert aufgrund seiner bisherigen Biografie, seines Milieus, der Straffälligkeit seines Vaters.
Diskriminierung (lat. discrimen: Unterscheidung) ist die rechtliche Benachteiligung, politische Unterdrückung oder ungleiche und feindselige Behandlung von Gruppen oder Individuen durch andere, in der Regel einer Minderheit durch eine Mehrheit. Dabei werden nicht nur die Grundrechte, sondern auch die sittlichen Grundforderungen der Humanität und Toleranz wegen rassischer, sprachlicher, kultureller, ethnischer, religiöser, politischer, sozialer oder geschlechtlicher Verschiedenheit verletzt.




Argumentationsformen und Gesprächsführungsstrategien

I. Argumentationsarten:

1. Faktenargument:
Argumente basieren auf Fakten, die überprüfbar sind, z.B. die Auseinandersetzungen des Neunzehnjährigen mit seinem Vater oder die bisherige Lebensführung.

2. Erfahrungsargument:
Das Einfühlungsvermögen des älteren Geschworenen in die Verhaltensweisen des alten Zeugen, S. 52

3. Autoritätsargument:
Die These wird verstärkt, indem man sich auf anerkannte Fachleute, Statistiken usw. beruft. Die Erklärung des Arbeitsauftrags an die Geschworenen durch den Gerichtsvorsitzenden, S. 8 oder die Ausführungen des Gerichtsarztes über den Todeseintritt, S. 23.

4. normatives Argument:
Das Argument stützt sich auf vorhandene sittliche Normen, die sich beispielsweise in Gesetzen ausgewirkt haben, z.B. der Junge muss, wenn er schuldig ist, für seine Tat bezahlen, S. 24.

5. analogisierendes Argument:
Es wird eine Parallele zu Sachverhalten aus anderen Lebensbereichen gezogen, die in Form des Analogieschlusses auf den eigentlichen Sachverhalt übertragen wird. Abtesten der Zeitangabe des älteren Zeugen zur Überprüfung seiner Aussage, S. 68 ff.

6. indirektes Argument:
Die eigene These soll gestärkt werden, indem die gegenteilige Auffassung entkräftet wird, z.B. der Zeuge kann aufgrund des Zuglärms keinerlei Gesprächsinformationen der Auseinandersetzung zwischen Vater und Sohn wahrgenommen haben, auch wenn er behauptet hat dies eindeutig zu können. S.49

7. gefühlsbetontes Argument:
Thesen können auch dadurch gestützt werden, dass man sich auf Gefühle beruft, z.B. Mitleid mit dem Jungen aufgrund der bisherigen Lebensumstände und deshalb das sorgfältige Nachdenken über die Schuldfrage, S. 20.

II. Gesprächsführungsstrategien

1. das klassische Abwägen von Pro und Contra (nach Thomas v. Aquin)

Problem: Hat die weibliche Zeugin den Mordablauf und den Täter gesehen?

zustimmende Gesichtspunkte: Sie hat von ihrem Schlafzimmer aus einen unmittelbaren Blick ins Wohnzimmer gehabt. Die Abteile der vorbeifahrenden Hochbahn waren abgedunkelt und der Tatort hell erleuchtet.

widersprechende Gesichtspunkte: Die Zeugin hatte Rillen an der Nase, als wäre sie Brillenträgerin, sie trug die Brille aus Eitelkeit während der Verhandlung nicht. Nachts hatte sie die Brille vor dem Schlafengehen bestimmt abgelegt.

Lösung: Die Zeugin konnte den Täter nicht gesehen haben.

Einwände:
Es besteht allerdings die Möglichkeit, dass die Zeugin weitsichtig ist.
Es kann sein, dass die Nasenrillen einen ganz anderen Ursprung haben.

Die Möglichkeit, Einwände nach der Lösung vorzubringen, dient dazu, dass nach einer Lösung weitergedacht werden kann und man dann in der Lage ist, wenn man die Sachlage besser überblickt, berechtigte Einwände noch mitzuberücksichtigen

2. chronologischer oder logischer Fünfsatz (Kettenfünfsatz).

Ich halte den jetzt eingeschlagenen Weg (Vorschlag,...) für unzweckmäßig (gefährlich,...).
Text: Der alte' Mann kann den Mörder nicht im Treppenhaus gesehen haben

2. Wir haben zu bedenken, dass .... Dabei tritt folgendes Problem auf ...
Text: Der alte Mann ist gehbehindert und er ist deshalb nicht in der Lage den Weg zwischen Bett und Tür in der von ihm genannten Zeit zurückzulegen um den Mörder anschließend im Treppenhaus zu sehen

3. Der bessere Weg scheint mir ...
Text: Testen wir dies ab, indem wir die Wegstrecke nach dem Wohnungsplan abmessen und die Zeit für die Zurücklegung des Weges festhalten.

4. Dabei nämlich können wir feststellen, dass ...
Text: Man benötigt mindestens das Doppelte an Zeit, wenn der zurückgelegte Weg und die Gehbehinderung des Zeugen mit berücksichtigt werden soll.

5. Wir müssen jetzt entscheiden, ob ...
Text:
Stimmen wir noch einmal ab.

Fünfsätze sind Spielformen der Pro- und Contra-Konzeptionen. Im Unterschied zur Konfrontation versucht man allerdings hierbei einen argumentativen Brückenschlag zu finden, um ein gemeinsames Handeln zu ermöglichen.

andere Diskussionsverläufe:

Martin H. Ludwig: Praktische Rhetorik, Bange Verlag, Hollfeld 1992



Grundzüge des amerikanischen Strafrechts

(Reinhard Rode: USA. Verlag C. H. Beck, München 1992.
Peter Hay: US-Amerikanisches Recht. Verlag C. H. Beck, München 2002.
Lehrpraktische Analysen, Sekundarstufe 1, Reclam, 3. Folge)

1. Einteilung

englisches Recht: (common law) - Grundlage: germanische Rechtstradition

nach der Unabhängigkeit(1776) Beeinflussung der Rechtssprechung in vielen Staaten der USA,
Ausnahme: Louisiana (Beeinflussung durch die französische Rechtstradition),
Westen der USA (mexikanisch-spanische Beeinflussung)

Merkmale: Richterrecht, d.h. Fallrecht, jeder Staat besitzt eine eigene Fallrechtssammlung

Anwendung: Die meisten Bereiche des Privatrechts wie Schuldrecht, Sachenrecht, Vertragsrecht, das Recht der unerlaubten Handlungen (zivilrechtlich betrachtete strafbare Handlungen), internationales Privatrecht

In bestimmten Bereichen gilt das Gesetzesrecht (statutory law), weil neue Rechtsgebiete mit dem herkömmlichen Recht nicht mehr akzeptabel geregelt werden konnten, wie z.B. Arbeitsrecht, das Erb- und Familienrecht und das gesamte Strafrecht und Strafprozess-recht.

Gesetzesrecht wird durch Fallrecht überlagert, wobei eineBindung untergeordneter an übergeordnete Berufungsgerichte besteht.

Amerikanischer Föderalismus im Recht: Es gibt kein einheitliches Recht, sondern es gilt Staatenrecht,

Beispiele:
Eherecht, Todesstrafe, Alkoholzugangsregelung
bürgerliches Recht:
(civil law)

römische Rechstradition
Gesetzesrecht
Kontinentaleuropa

2. amerikanisches Verfahrensrecht

Jury: Geschworene – 12 Laienrichter, die in der USA die vorgestellten Tatsachen zu beurteilen haben und zu einem einstimmigen Urteil (guilty or not guilty) kommen müssen, in Deutschland haben sie Stimm- und Entscheidungsrecht.

Auswahlkriterien: Bürger der USA, fester Wohnsitz, keine Vorstrafen, Verstehen der amerikanischen Sprache. Auswahl der Geschworenen und Ersatzgeschworenen durch einen Beauftragten aus Telefonregister, Wählerlisten oder Immobilienlisten. Anschließende Überprüfung durch den Richter. d.h. Ablehnung von Todesstrafengegner, Menschen mit rassistischen Vorurteilen, mangelnder Intelligenz, wirtschaftlicher Abhängigkeit zu dem Prozessbeteiligten.

Der amerikanische Richter ist ein unparteiischer Vorsitzender, der auf die Einhaltung der Vorschriften bei der Prozessdurchführung achtet, während der deutsche Richter nach freiem Ermessen urteilt, hier gilt: Prinzip der freien Beweiswürdigung.

Ablauf des Prozesses:

1. Eröffnungserklärung der Anklage
2. Gegendarstellung der Verteidigung
3. Beweispräsentation
(Zeugenaussage, auch Angeklagter als Zeuge möglich, Zeugnisverwei-
weigerung für Ehepaare und Vertrauenspersonen (Arzt, Geistlicher),
Kronzeugenregelung und Zeugenschutzprogramm (s. Peter Hay, a.a.O.)
4. Klagebegründung der Staatsanwaltschaft: Möglichkeit der Verteidigung zur Beantragung
der Abweisung der Klage bei nicht ausreichenden Beweismitteln.
5. Bei Ablehnung der Klageabweisung – Schlussplädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.
6. Instruktion der Jury
7. geheime Beratung der Jury
8. Urteil der Jury durch „spokesman“:
Freispruch (not gulty), schuldig im Sinne der Anklage (guilty on all charges),
teilweise schuldig (guilty of some of the charges), schuldig eines minder-
gewichtigen Delikts (guilty of a lesser offense), unschuldig wegen Unzu-
rechnungsfähigkeit (not guilty by reason of insanity).

Einstimmigkeit der Jury, wichtig bei Freispruch, damit Ausschaltung eines erneuten Verfahrens durch eine andere Jury. Bei Nichteinstimmigkeit – Rückgabe des Auftrags, Neueinberufung einer anderen Jury.

Text: beim 19-Jährigen nur guilty or not guilty

Mord ersten und zweiten Grades: Ursprünglich wurde „murder“ mit dem Tod bestraft, aber seit dem Pennsylvania Statute von 1794 unterscheidet man zwischen „first and second degree murder“. Mord ersten Grades: Tötungen, die durch Vergiftung, hinterhältig oder im Zusammenhang mit anderen Straftaten begangen wurden; die Mörder wurden mit dem Tod bestraft.

Kreuzverhör: Vernehmungsmethode von Zeugen und Sachverständigen ohne Mitwirkung des Richters durch Verteidiger und Staatsanwalt

Todesstrafe: Der Supreme Court ließ sie 1976 zu, wenn sie die moralischen Anforderungen eines Bundesstaates widerspiegelt. Sind die Richtlinien eines due process eingehalten worden, d.h. alle be- und entlastenden Umstände der Parteien wurden berücksichtigt, dann können Todesurteile von den Geschwornen dem Richter empfohlen werden. Die Todesstrafe darf auch gegenüber Jugendlichen verhängt werden. In den meisten Bundesstaaten ist Mord ersten Grades (Mord unter erschwerenden Tatumstände) das einzige Verbrechen, das die Todesstrafe (elektrischer Stuhl, Gaskammer, Giftspritze, in manchen Staaten Erschießen und Erhängen) nach sich zieht.

Die meisten mit Todesstrafe bedrohten Angeklagten werden von Pflichtverteidigern vertreten, die häufig unerfahren und ihrer Aufgabe nicht gewachsen sind.



Klärung einiger Fremdwörter

1. Quäker (S. 21):
engl. Quakers: Zitterer, wegen der häufig zu beobachteten ekstatischen Bewegungen, Selbstbezeichnung: Gesellschaft der Freunde (Society of Friends), durch die Initiative von G. Fox um die Mitte des 17. Jahrhunderts entstandene religiöse Gemeinschaft, die die kirchliche Hierarchie, die Sakramente, den Eid, den Kriegsdienst und alle äußerlichen Feste ablehnt. Ihre Lehre, dass alle Menschen wegen des ihnen gemeinsamen inneren Lichtes vor Gott und den Menschen gleich seien, war die Wurzel des modernen demokratischen Denkens. Sie waren Vorkämpfer der Sklavenbefreiung, der Gleichberechtigung der Frau und der Gefängnisreform und erhielten 1947 den Friedensnobelpreis.

2. Schabbes (S. 41): jüd. Sabbat, der Tag, an dem der Jude nicht arbeitet.

3. Puritaner (S. 92):
Eine von J. Calvin, H. Bullinger und M. Bucer beeinflusste Religionsgemeinschaft, die die anglikanische Kirche von katholisierenden Elementen reinigen möchte, ab 1620 nach USA als Pilgerväter auswanderten und sich durch eine strenge Disziplin nach außen präsentierte.

4. Methodisten (S. 92):
Eine von den Brüdern John und Charles Wesley begründete aus der anglikanischen Kirche hervorgegangene Religionsgemeinschaft, die im 18. Jahrh. in die USA gelangte und heute die zweitstärkste protestantische Bewegung darstellt.

 


Vorurteile – Wahrheit – Gerechtigkeit

1. Vorurteile:

- S. 28: Nr. 4 und 10 behaupten, dass Kinder, die in einem solch sozial brisanten Milieu aufwachsen, wie es beim Angeklagten der Fall ist, nur Verbrecher werden können, sie sind Abfall.
- S. 88, 89: Nr. 10 bringt noch einmal Vorurteile gegenüber dem Jugendlichen vor, den er zum Gesindel zum Dreck zählt, das keine Gnade kennt, so dass Nr. 8 von der Schwierigkeit spricht, sich von persönlichen Vorurteilen freizumachen, die die Wahrheit verdecken.
- S. 75: Nr. 10 setzt einfach die Schuld dieses Jungen voraus, so dass ihn Nr. 9 mahnt sich nicht von Vorurteilen, sondern von Tatsachen leiten zu lassen. s. Text

Wahrheit und Gerechtigkeit
S. 21: Nr. 9 erwähnt, dass es niemanden gibt, der ein Monopol auf die Wahrheit hat
S. 45, 46: Nr. 8 bezweifelt, dass die Wahrheit überhaupt feststellbar sein wird, aber man sollte sich nicht mit der halben Wahrheit zufrieden geben.
S. 87: Nr. 10 stellt die Frage an die Geschworenenrunde, was denn eigentlich Wahrheit sei.
S. 89: N. 8 betont noch einmal, dass es unmöglich sei, die Wahrheit festzustellen, aber der Zweifel kann ausgesprochen werden. s. Text

 

2. Was ist Wahrheit?

1. Aristoteles (Korrespondenztheorie):
Eine Aussage oder Überzeugung ist wahr, wenn sie mit den Tatsachen übereinstimmt. Die ist nur möglich, wie in der Mathematik, wenn bestimmte Regeln gelten. Die Überprüfung von Aussagen ist schwierig, wie es die Gerichtsprozesse beweisen. Das Feststellen so genannter wahrer Aussagen ist oftmals nur die halbe Wahrheit. Es ist schwierig, sich vorzustellen, dass sprachliche Formulierungen mit Tatsachen übereinstimmen können oder nicht.

2. Kohärenztheorie der Wahrheit:
Nicht einzelne Aussagen können richtig oder falsch sein, sondern die Gesamtheit von Aussagen als Phänomenbeschreibung muss in sich schlüssig sein, d.h. eine Aussage muss mit anderen kohärieren.
Wie können Aussagen verifiziert werden? Können Indizien herangezogen werden, wie in der Geschworenenversammlung
Indiz: eine erwiesene Tatsache, aus der in unmittelbarer Schlussfolgerung eine andere nicht unmittelbare Tatsache abgeleitet werden kann.
Oder: Vermitteln eher die Sinne wahres Wissen (Empirismus) oder die Vernunft (Rationalismus)

3. Wahrheitsperspektivismus:
Es wird nicht geleugnet, dass es eine absolute Wahrheit gibt, aber es gibt keine absolute Erkenntnis, sondern nur eine perspektivische, d.h. nicht der Besitz der Wahrheit steht im Vordergrund, sondern das Streben nach Wahrheit, wie es die Geschworenen praktizieren.

4. Konsenstheorie der Wahrheit nach Jürgen Habermas:
Wahrheit ist dasjenige, worauf sich sämtliche Diskussionsteilnehmer unter idealen Bedingungen vernünftigerweise einigen können. Z.B. die zwölf Geschworenen einigen sich darauf, dass der alte Mann den Angeklagten aufgrund der Zeit nicht im Treppenhaus sehen konnte.

(Texte von Wickert, S. 154, 155, 156, 185)

 

3. Was ist Gerechtigkeit?

1. politische Gerechtigkeit:

Es ist das sittliche Ideal als normatives Prinzip, das die Grundordnung eines Staates darstellt oder darüber hinaus, international gesehen, die Beziehung der Staaten regelt.

2. personale Gerechtigkeit:

Es ist eine Kardinaltugend (nach Platon und Aristoteles) . Der Mensch darf weder persönliche Zuneigung noch eine Schuldsituation zu einem anderen Menschen berücksichtigen und darf auch nicht aufgrund seiner Intelligenz oder Machtposition andere übervorteilen, dies gilt für Richter, Lehrer oder Eltern, die objektiv gerecht sein müssen, auch dann, wenn Gesetz und Moral Lücken oder Ermessensspielräume aufweisen. Die nähere Bestimmung der Gerechtigkeit ist umstritten. Bei der Verteilung von Rechten und Pflichten, Gütern und Lasten gibt es drei Maßstäbe:

Jedem das Gleiche oder jedem nach seinem Wert als Mensch überhaupt.
Jedem nach seiner Leistung oder Leistungsfähigkeit.
Jedem nach seinen Bedürfnissen.

3. formale Gerechtigkeit:

Exekutive und Rechtsprechung müssen Gesetze unparteiisch, ohne Ansehen der Person (Geschlecht, Rasse, soziale und wirtschaftliche Stellung) anwenden, sonst erfolgt Diskriminierung.

(Texte: Lexikon der Ethik, Wickert S. 321)




Aufgabenstellungen als Grundlage von möglichen Themen:

1. Charakterisierung, z.B. von Nr. 3, Nr. 8
 
2. Wie werden die Indizien der Hauptversammlung durch die Argumentation der Geschworenenversammlung angezweifelt?
 
3. Warum gibt es Zweifel an der Aussage des älteren Zeugen (der weiblichen Zeugin)?
 
4. Welche äußeren Belastungsfaktoren beeinträchtigen die Geschworenen?
 
5. Was spricht für, was gegen die Todesstrafe?
 
6. Wie gelingt es dem Geschworenen Nr. 8, gegen den Strom schwimmend, die übrigen Geschworenen zu überzeugen?
 
7. Fertige ein Plädoyer für den Urteilsspruch „nicht schuldig“ an!
 
8. Wie wirken sich kurzbiografische Vorinformationen über die Geschworenen in der späteren Diskussion aus?
 
9. Erkläre das Zustandekommen von Vorurteilen unter Berücksichtigung der Geschworenenaussagen!
 
10. Was ist die Wahrheit, lässt sich die Wahrheit über den Tatverlauf nachträglich feststellen?
 
11. Beurteile, ob das gefällte Schlussurteil der Geschworenenversammlung gerecht ist?

 

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