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Autoren und Werk
1. Reginald Rose:
Reginald Rose wurde 1921 in New York geboren und besuchte dort das City
College, das er ohne Abschlussprüfung verließ. Er arbeitete in
verschiedenen Berufen, wie z.B. Lagerverwalter, kaufm. Angestellter, Werbetexter
und schließlich als Pressereferent bei Warner Brothers. Ab 1951 begann
er für den US-Sender CBS zu schreiben. Als erstes TV-Stück verfasste
er The bus to nowhere, schrieb dann sechs Fernsehbearbeitungen
und fünf Halbstundenfilme sowie sog. Pilotfilme, Testfilme, die Auftraggeber
für Serienfilme anwerben sollten. Es schlossen sich dreizehn einstündige
Fernsehspiele an, zwei davon sind in Hollywood verfilmt worden: Verbrechen
auf den Straßen und Die zwölf Geschworenen (Twelve
Angry Men). Mit letzterem Werk gelang ihm 1954 der Durchbruch. Das auf einem
authentischen Fall basierende Fernsehspiel wurde mit einem Emmy ausgezeichnet.
1957 schrieb Reginald Rose zusammen mit Henry Fonda, der auch die Hauptrolle
spielte, eine Kinoversion, die für den Oscar nominiert wurde. Den Weg
auf die Bühne fanden Die zwölf Geschworenen nicht in
den USA, sondern 1958 in Deutschland. Der Drehbuchautor, Dramaturg und Übersetzer
Horst Budjuhn schrieb eine modifizierte Bühnenfassung für
ein übernationales Verständnis, die an den Münchner Kammerspielen
(1958) uraufgeführt und danach an unzähligen deutschen Bühnen
nachgespielt wurde. 1964 verfasste Reginald Rose eine eigene amerikanische
Bühnenversion des Stücks. 1997 wurde Twelve Angry Men
erneut für das Fernsehen verfilmt, mit einer multikulturellen Besetzung,
die im Amerika der fünfziger Jahre nicht denkbar gewesen wäre. Weitere
Stücke des mehrfach ausgezeichneten Autors sind Schwarzer Montag
(1962), Die Krise (1967) und Die lieben Freunde (1980).
2002 starb Rose.
2. Horst Budjuhn
Horst Budjuhn wurde 1910 in Bromberg an der Brahe geboren. Als Dreizehnjähriger
kam er nach Berlin, studierte hier auch Germanistik, arbeitete als Dramaturg
am Renaissance-Theater und war dann einige Monate Leiter dieser Bühne.
Es folgte dann ein anderthalbjähriges Lektorat im Kiepenheuer Bühnenvertrieb.
Den Ausbruch des zweiten Weltkrieges erlebte Budjuhn in Zürich. Seit
1944 lebte er als Drehbuchautor in Minusio-Locarno und war 1986 auch hier
gestorben.
In diesem Film von 1957 Die zwölf Geschworenen wird
auf engstem Raum an einem Beratungstisch der Kampf zwischen Individuum und
Kollektiv, persönlicher Auffassung und Meinungs-Klischee, Selbstbehauptung
und Druck der Majorität ausgetragen: Vielleicht werden wir die
Wahrheit niemals ergründen. Das ist schwer genug. Aber wir dürfen
es uns doch nicht dadurch leichter machen, dass wir uns mit einer halben Wahrheit
abfinden.
Der Fall des 19-jährigen Angeklagten
Anklage eines 19-Jährigen wegen Mordes ersten Grades an seinem Vater
aufgrund der Zeugenaussagen eines behinderten Mitbewohners und einer Frau
aus dem gegenüberliegenden Haus
Rekonstruktion des Falles (S. 33 ff.):
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20 Uhr, zwischen Vater und Sohn entsteht
ein heftiger Streit mit Handgreiflichkeiten zwischen beiden. |
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Der Sohn kauft ein Messer bei einem
Trödler in der Nähe der Wohnung. |
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Der Trödler erkennt das Messer,
angeblich ein Einzelstück. |
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Der Junge zeigt seinen Kameraden das
Messer und verlässt die Gruppe um 21:30 Uhr. |
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Die Mordzeit, zehn Minuten nach Mitternacht,
wird durch die Tatzeugen belegt. |
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Der Täter verlässt nach Aussage
eines Zeugen unmittelbar nach der Tat das Haus. |
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Gegen 03:15 Uhr wird der junge Mann
bei seiner Rückkehr von der Polizei verhaftet, das Messer wurde sichergestellt.
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Das Mordmotiv:
Vaterhass, ohne weiteres nachvollziehbar, denn das schlechte Milieu, der bisherige
Lebenswandel des jungen Mannes und die ständigen Auseinandersetzungen
mit dem Vater lassen dies zu.
Aussagen des Angeklagten:
Angeblich ist der junge Mann bis 23:30 Uhr zu Hause geblieben, nachdem
er gegen 9:00 Uhr ein Messer gekauft hat. Anschließend hat er bis gegen
03:15 Uhr ein Kino besucht und unterwegs das Messer verloren. Bei der ersten
Vernehmung kann er sich nicht mehr an Titel noch Schauspieler des Films erinnern,
außerdem hat ihn niemand in der Vorstellung gesehen.
Indizien zur Begründung des Zweifels an der Schuld
des Angeklagten:
1. Die Tatwaffe ist kein Unikat, sondern Nr. 8 beweist, dass es weitere
Messer dieser Machart gibt. (S. 35)
2. Es ist kaum einzusehen, dass der Mörder später zum Tatort
zurückkommt, weil die Gefahr der Verhaftung besteht.
3. Der alte Mann kann aufgrund des Lärms, der von der Hochbahn
verursacht wird, die Drohung des Jungen unmöglich gehört haben.
(S. 50)
4. Der Zeuge kann den Mörder nicht in der angegebenen Zeit im
Flur gesehen haben, da er behindert ist und seine Zeitangaben einer Überprüfung
nicht standhalten. (S. 64 ff)
5. Das Erinnerungsvermögen an Filmtitel und Schauspieler wird
bei Nr. 4 abgetestet, der große Schwierigkeiten hat, so dass nachvollziehbar
ist, dass der junge Mann in einer solch belastenden Situation keine Erinnerung
an die Filme und Stars gehabt haben kann. (S. 80 ff.)
6. Der Stichkanal am Mordopfer beweist angeblich, dass das Messer
von oben nach unten geführt wurde, aber ein Messerkundiger, wie es der
junge Mann zweifelsohne ist, hätte das Klappmesser von unten nach oben
geführt. (S. 84 f.)
7. Die Zeugin gab an, dass sie die Mordtat durch die Wagenfenster
des Hochbahnzuges gesehen hat, aber durch die Rillen an der Nase und durch
eindeutige Bewegungen während der Verhandlung muss sie Brillenträgerin
sein und nachts naturgemäß die Brille abgelegt haben, so dass Zweifel
an ihrer Aussage bestehen. (S. 94 f.)
8. Außerdem ist zu beanstanden, dass die Zeugenbefragung durch
den jungen Pflichtverteidiger oberflächlich durchgeführt wurde.
Personenkonstellationen im Geschworenenzimmer
Nr. 1
Buch: Ein
Opportunist, der immer ausgleichen will, aber ängstlich darauf bedacht
ist, seine Autorität nicht zu verlieren. Er fühlt sich sehr
offiziell. Kein übermäßig heller Kopf, aber ein Stehaufmännchen.
Nebenbei ist er Hilfstrainer der Baseball-Mannschaft eines Vorort-Colleges.
Obmann
Text: Festlegung der Sitzordnung und Organisation der Abstimmungen,
S. 14, 17 39, 61, 74, 87, 91, 97. Mitteilung der letzten Entscheidung, S.
100. Streit mit Nr. 10 und Rücktrittsüberlegungen, S. 29 f. , beschwichtigend
gegenüber Nr. 3, S. 48
Nr. 2
Buch: Ein
zaghafter Mann, dem nichts so schwer fällt, als zu seiner eignen Meinung
zu stehen. Er ist umso beeinflussbarer und schließt sich gewöhnlich
den Ansichten seines Vorredners an. Von Beruf ist er Bankangestellter.
Text: zum ersten Mal Geschworener, Ausweichen durch Hustenbonbon-Angebot
an die anderen S. 12, keine eigene Meinung S. 19,unsicher vorgebrachte Begründung
für die Festlegung schuldig, S. 23
Nr. 3
Buch: Ein
gewalttätiger, außerordentlich starrköpfiger Mann, bei dem
auch Anzeichen von Sadismus unverkennbar sind. Humorlos und intolerant gegenüber
der Meinung anderer. Nur seine eigene gilt und es ist für ihn selbstverständlich,
sie den anderen aufzuzwingen. Inhaber eines Botendienstes.
Text: Erfahrung als Geschworener, oberflächlich S.
20, ungeduldig S. 21, fehlende Sentimentalität S. 23 u. S. 43, gewaltbetonte
Erziehung des eigenen Sohnes S. 27, aufbrausend (Messer) S. 37 (Ich
bring ihn um) S. 71, beleidigend S. 39, S. 40 Konflikt mit Nr. 4, umgangssprachliche
Reaktionen S. 47, S. 69, provozierend S. 51, 67, Demonstration des möglichen
Messerstichs mit deutlich erkennbarer Aggression gegenüber Nr. 8 S. 83,
bestimmend S. 91, ungehobeltes Benehmen S. 92, stur S. 97, Zusammenbruch nach
dem Hinweis auf seine Racheüberlegungen, bedingt durch den Mordversuch
des eigenen Sohnes S. 99
Nr. 4
Buch: Augenscheinlich
ein Mann von Vermögen und Einfluss. Ein geübter Redner, der sich
im richtigen Moment in Szene zu setzen weiß. Über den Rest
der Geschworenen fühlt er sich ein wenig erhaben. Sein einziges Interesse
gehört den Tatsachen dieses Falls und das Verhalten der anderen befremdet
ihn zusehends. Börsenmakler
Text: Schuldspruch
aufgrund der widersprüchlichen Information des Jungen über Kinobesuch
S. 24, eloquent S. 33, Wiederholung einiger Fakten im Zusammenhang mit dem
Klappmesser S. 34, unhöflich S. 47, aufbrausend gegenüber Nr. 10,
S. 89, Fremdwortgebrauch S. 92, Aufgreifen und Untersuchen von Fakten der
Gerichtsverhandlung S. 90
Nr. 5
Buch: Ein
scheuer, belasteter, jüngerer Mann, der es mit seinen Verpflichtungen
in diesem Fall überaus ernst nimmt, aber Hemmungen hat, sich zu äußern,
wenn die Älteren gerade am Wort sind. Arbeitslos
Text: gibt
keine Stellungnahme ab S. 25, auf den gesunden Menschenverstand berufend S.
51, lässt sich überzeugen und stimmt für unschuldig S. 55,
im Randbezirk aufgewachsen, kann mit einem Messer umgehen und zeigt es den
Übrigen S. 84
Nr. 6
Buch: Ein
ungemein korrekter, jedoch ziemlich beschränkter Mann, der seine Entscheidungen
langsam und pedantisch vorbereitet. Sich selbst ein klares Urteil zu bilden,
ist recht anstrengend für ihn. Er muss scharf zuhören, verdauen
und sich dann auswählen, was ihm von fremden Meinungen annehmbar dünkt.
Anstreicher
Text: etwas
unbeholfene, bedächtige Argumentation im Zusammenhang mit dem Streitmotiv
S. 25 f. , auf genaue Begriffe beharrend S. 33, keine Gedankenspielerei. sondern
realitätsbewusst S. 45
Nr. 7
Buch: Ein
lauter, oberflächlicher, cleverer Zeitgenosse, der wichtigere, viel wichtigere
Dinge zu tun hat, als in einem Geschworenenzimmer zu sitzen. Sein Temperament
geht rasch mit ihm durch, und ebenso rasch ist er mit seiner Meinung fertig,
obwohl ihm alle Kenntnisse fehlen. Ein Kerl wie ein Schrank und natürlich
ein Feigling. Vertreter von allerlei Produkten, auch von Marmelade.
Text: Baseball
wichtiger als Falldiskussion S. 14, einfache Sprache, geringe Belastbarkeit,
Vorurteile gegenüber dem Jungen aufgrund der Vorstrafen S. 26, 27, S.
38, Hinweis auf die ihm fehlende Bildung S. 33, sprachliche Besonderheit:
Schabbes (Sabbat) S. 41, oberflächliches Abtun der Diskussion als Gefühlsduselei
S. 44, begriffsstutzig und Ablenkung S. 69 (Scharade-Silbenrätsel), wichtigtuerisch
oberflächlich S. 73, 78, fehlende Bereitschaft mitzudenken S. 80, Freizeitvergnügen
wichtiger als ernsthaftes Nachdenken über die Schuldfrage S. 86 (alles
scheißegal)
Nr. 8
Buch: Ein
besonnener, ruhiger Mann, der jede Frage von jeder Seite betrachtet und nichts
als die Wahrheit sucht. Aber sein ganz nach innen gekehrter Fanatismus wird
von einem echten Mitgefühl überwacht. Er will aus glühendem
Herzen nur der Gerechtigkeit dienen, nur dafür lohnt es sich ihm zu kämpfen
und er verbirgt es hinter äußerer Gelassenheit. Er ist Architekt.
Text: Zivilcourage,
stimmt als Einziger für unschuldig S. 17, sehr ernsthaft S. 18 f., milieubedingte
Faktorenanalyse des Jugendlichen S. 20, rationale Widerlegung der Indizien,
die gegen den Jugendlichen gerichtet sind: Streitproblematik des Jungen S.
26, Kritik an der Verhandlungsführung S. 31, Klappmesserproblematik S.
33 ff. ,( Hinweis auf den Beruf des Architekten S. 43), Zweifel am alten Mann
S. 46, Geräuschproblematik beim vorbeifahrenden Zug S. 50, Gründlichkeit
bei der Zeituntersuchung im Zusammenhang mit der Zeugenaussage des alten Mannes
S. 66, realistische Abschwächung der Redensart Ich bring dich um
S. 54, Hineinversetzen in den Jugendlichen beim Verhör S. 79, logisches
Denkvermögen im Zusammenhang mit dem Brilletragen der Zeugin S. 95
Nr. 9
Buch: Ein
feiner, abgeklärter, alter Herr, den das Leben schon eine Weile überrundet
hat. Jetzt wartet er nur noch darauf, endgültig auszuscheiden. Einer,
der sich bis auf den Grund seines Wesens durchschaut hat und den Tagen nachtrauert,
wo auch er die Chance gehabt hätte, mutig zu sein, ohne sich wie heute
hinter seinen Jahren zu verstecken. Seine gewählte Umgangssprache, seine
etwas altmodische Eleganz alles lässt darauf schließen,
dass er sein Geld gut angelegt hat. Aber er hat wohl niemanden, für den
er sorgen darf.
Text: Hineinversetzen
in die Denk- und Verhaltensweise des alten Zeugen aufgrund der eigenen Situation
S. 51 ff., Beharrlichkeit S. 81, genaue Beobachtung und Ableitung im Hinblick
auf das Brillentragen S. 92 ff.
Nr. 10
Buch:
Ein verdrossener, bitterer Mann, der fast auf den ersten Blick Abwehr
oder Feindschaft herausfordert. Dabei ist er ein Heuchler, dem ein Menschenleben
gleichgültig ist, das eigene verkümmerte Ich ausgenommen. Er kommt
aus dem Nichts und geht ins Nichts und ist sich dessen insgeheim bewusst.
Tankstellenbesitzer
Text: einfache
Sprache, Pauschalisierungen S. 15, Ungeduld, Beleidigung, oberflächlicher
Witzeerzähler S. 19, Vorurteile und Diskriminierung S. 21, vordergründiges
Festhalten an der Aussage der weiblichen Zeugin, die unter Eid aussagte S.
24 f., vorzeitiges Aufgeben der Diskussionsbereitschaft S. 76, vorurteilsbehaftete
Rede an die Mitgeschworenen S. 88
Nr. 11
Buch: Ein
Emigrant aus Europa, der anno 41 in die Staaten geflüchtet ist. Er spricht
mit einem östlichen Akzent und das macht ihn etwas befangen. Er wirkt
verschlossen und von einer beinahe unterwürfigen Bescheidenheit zu den
Menschen seiner Umgebung und doch beseelt ihn ein ernster Wille, Gerechtigkeit
zu finden, nachdem er lange genug unter Ungerechtigkeit zu leiden hatte. Die
Wunde ist noch nicht verheilt, die man ihm geschlagen hat, auch wenn er jetzt
eine neue Heimat besitzt. Er ist Chemiker.
Text:
indirekter Vergleich mit seiner ehemaligen Situation Untermensch zu
sein S. 21, Hinweis auf den Beruf S. 42, gewisse Stärke durch den
Hinweis auf seinen begründeten Zweifel und Meinungsänderung über
die Schuld des Jungen S. 62, Betonung der Unabhängigkeit und der Verantwortung
der Geschworenen S. 73
Nr. 12
Buch: Ein
aalglatter, kühler Rechner, dem seine Mitmenschen nur in der Terminologie
von Prozenten, Statistiken und als Zahlen des Gallup-Instituts geläufig
sind. Darin erschöpft sich sein Verhältnis zu Menschen. Kurzum ein
Snob, was ihn keineswegs hindert, sich unter Umständen leutselig zu geben.
Was könnte er anderes sein als Reklameberater?
Text: Hinweis
auf den persönlichen Reichtum S. 15, beeindruckt durch das Plädoyer
des Staatsanwalts S. 15, oberflächlich ablenkend Puffreis und Werbesprüche
S. 21 f. , schmeichelnd S. 30, eingebildet S. 42 f. , gegenüber Nr. 11
S. 58, peinlicher Zwischenfall durch den Telefonanruf S. 65, Belehrung durch
Nr. 5 S. 79, egoistisch S. 82, meinungsändernd S. 97
Textsorte
Das Schauspiel erinnert an Mysterienspiele, an die etruskisch-römische
Tradition der persona, eines Rollenspielers, durch dessen Maske der Charakter
zum Ausdruck gebracht werden soll, bei diesem Schauspiel findet man hinter
der Nr. der Personen entsprechende Charakteristika.
Die drei Grundsätze der Geschlossenheit werden nach Aristoteles
beachtet:
- Geschlossenheit der Handlung die Geschworenenberatung
- ein Ort das Geschworenenzimmer mit Waschraum
- die Zeit in etwa Zeitdeckung von erzählter Zeit und Erzählzeit
Aufbaukriterien:
Exposition Peripetie Katastrophe
1. Kennenlernen der Geschworenen, Problematik (1. Akt),
2. kontinuierliche Widerlegung der Zeugenaussage, Wutausbruch von Nr. 3 (2.
Akt),
3. Erkennen des persönlichen Racheaktes von Nr. 3 und gemeinsames Urteil
(3. Akt)
Diskriminierung und Vorurteilsbildung
In der Bühnendichtung Die zwölf Geschworenen werden
Vorurteile gegenüber dem Neunzehnjährigen geäußert aufgrund
seiner bisherigen Biografie, seines Milieus, der Straffälligkeit seines
Vaters.
Diskriminierung (lat. discrimen: Unterscheidung) ist die rechtliche Benachteiligung,
politische Unterdrückung oder ungleiche und feindselige Behandlung von
Gruppen oder Individuen durch andere, in der Regel einer Minderheit durch
eine Mehrheit. Dabei werden nicht nur die Grundrechte, sondern auch die sittlichen
Grundforderungen der Humanität und Toleranz wegen rassischer, sprachlicher,
kultureller, ethnischer, religiöser, politischer, sozialer oder geschlechtlicher
Verschiedenheit verletzt.
Argumentationsformen und Gesprächsführungsstrategien
I. Argumentationsarten:
1. Faktenargument:
Argumente basieren auf Fakten, die überprüfbar sind, z.B. die
Auseinandersetzungen des Neunzehnjährigen mit seinem Vater oder die bisherige
Lebensführung.
2. Erfahrungsargument:
Das Einfühlungsvermögen des älteren Geschworenen in die
Verhaltensweisen des alten Zeugen, S. 52
3. Autoritätsargument:
Die These wird verstärkt, indem man sich auf anerkannte Fachleute,
Statistiken usw. beruft. Die Erklärung des Arbeitsauftrags an die Geschworenen
durch den Gerichtsvorsitzenden, S. 8 oder die Ausführungen des Gerichtsarztes
über den Todeseintritt, S. 23.
4. normatives Argument:
Das Argument stützt sich auf vorhandene sittliche Normen, die sich
beispielsweise in Gesetzen ausgewirkt haben, z.B. der Junge muss, wenn er
schuldig ist, für seine Tat bezahlen, S. 24.
5. analogisierendes Argument:
Es wird eine Parallele zu Sachverhalten aus anderen Lebensbereichen gezogen,
die in Form des Analogieschlusses auf den eigentlichen Sachverhalt übertragen
wird. Abtesten der Zeitangabe des älteren Zeugen zur Überprüfung
seiner Aussage, S. 68 ff.
6. indirektes Argument:
Die eigene These soll gestärkt werden, indem die gegenteilige Auffassung
entkräftet wird, z.B. der Zeuge kann aufgrund des Zuglärms keinerlei
Gesprächsinformationen der Auseinandersetzung zwischen Vater und Sohn
wahrgenommen haben, auch wenn er behauptet hat dies eindeutig zu können.
S.49
7. gefühlsbetontes Argument:
Thesen können auch dadurch gestützt werden, dass man sich auf
Gefühle beruft, z.B. Mitleid mit dem Jungen aufgrund der bisherigen Lebensumstände
und deshalb das sorgfältige Nachdenken über die Schuldfrage, S.
20.
II. Gesprächsführungsstrategien
1. das klassische Abwägen von Pro und Contra (nach Thomas v. Aquin)
Problem: Hat die weibliche Zeugin den Mordablauf und den Täter gesehen?
zustimmende Gesichtspunkte: Sie hat von ihrem Schlafzimmer aus einen
unmittelbaren Blick ins Wohnzimmer gehabt. Die Abteile der vorbeifahrenden
Hochbahn waren abgedunkelt und der Tatort hell erleuchtet.
widersprechende Gesichtspunkte: Die Zeugin hatte Rillen an der Nase,
als wäre sie Brillenträgerin, sie trug die Brille aus Eitelkeit
während der Verhandlung nicht. Nachts hatte sie die Brille vor dem Schlafengehen
bestimmt abgelegt.
Lösung: Die Zeugin konnte den Täter nicht gesehen haben.
Einwände:
Es besteht allerdings die Möglichkeit, dass die Zeugin weitsichtig ist.
Es kann sein, dass die Nasenrillen einen ganz anderen Ursprung haben.
Die Möglichkeit, Einwände nach der Lösung vorzubringen,
dient dazu, dass nach einer Lösung weitergedacht werden kann und man
dann in der Lage ist, wenn man die Sachlage besser überblickt, berechtigte
Einwände noch mitzuberücksichtigen
2. chronologischer oder logischer Fünfsatz (Kettenfünfsatz).
Ich halte den jetzt eingeschlagenen Weg (Vorschlag,...) für unzweckmäßig
(gefährlich,...).
Text: Der alte' Mann kann den Mörder nicht im Treppenhaus gesehen haben
2. Wir haben zu bedenken, dass .... Dabei tritt folgendes Problem auf
...
Text: Der alte Mann ist gehbehindert und er ist deshalb nicht in der Lage
den Weg zwischen Bett und Tür in der von ihm genannten Zeit zurückzulegen
um den Mörder anschließend im Treppenhaus zu sehen
3. Der bessere Weg scheint mir ...
Text: Testen wir dies ab, indem wir die Wegstrecke nach dem Wohnungsplan abmessen
und die Zeit für die Zurücklegung des Weges festhalten.
4. Dabei nämlich können wir feststellen, dass ...
Text: Man benötigt mindestens das Doppelte an Zeit, wenn der zurückgelegte
Weg und die Gehbehinderung des Zeugen mit berücksichtigt werden soll.
5. Wir müssen jetzt entscheiden, ob ...
Text:Stimmen wir noch einmal ab.
Fünfsätze sind Spielformen der Pro- und Contra-Konzeptionen.
Im Unterschied zur Konfrontation versucht man allerdings hierbei einen argumentativen
Brückenschlag zu finden, um ein gemeinsames Handeln zu ermöglichen.
andere Diskussionsverläufe:
Martin H. Ludwig: Praktische Rhetorik, Bange Verlag, Hollfeld 1992
Grundzüge des amerikanischen
Strafrechts
(Reinhard Rode: USA. Verlag C. H. Beck, München 1992.
Peter Hay: US-Amerikanisches Recht. Verlag C. H. Beck, München 2002.
Lehrpraktische Analysen, Sekundarstufe 1, Reclam, 3. Folge)
1. Einteilung
englisches Recht: (common law) - Grundlage: germanische Rechtstradition
nach der Unabhängigkeit(1776) Beeinflussung der Rechtssprechung
in vielen Staaten der USA,
Ausnahme: Louisiana (Beeinflussung durch die französische Rechtstradition),
Westen der USA (mexikanisch-spanische Beeinflussung)
Merkmale: Richterrecht, d.h. Fallrecht, jeder Staat besitzt eine eigene
Fallrechtssammlung
Anwendung: Die meisten Bereiche des Privatrechts wie Schuldrecht, Sachenrecht,
Vertragsrecht, das Recht der unerlaubten Handlungen (zivilrechtlich betrachtete
strafbare Handlungen), internationales Privatrecht
In bestimmten Bereichen gilt das Gesetzesrecht (statutory law), weil
neue Rechtsgebiete mit dem herkömmlichen Recht nicht mehr akzeptabel
geregelt werden konnten, wie z.B. Arbeitsrecht, das Erb- und Familienrecht
und das gesamte Strafrecht und Strafprozess-recht.
Gesetzesrecht wird durch Fallrecht überlagert, wobei eineBindung
untergeordneter an übergeordnete Berufungsgerichte besteht.
Amerikanischer Föderalismus im Recht: Es gibt kein einheitliches
Recht, sondern es gilt Staatenrecht,
Beispiele: Eherecht, Todesstrafe, Alkoholzugangsregelung
bürgerliches Recht:
(civil law)
römische Rechstradition
Gesetzesrecht
Kontinentaleuropa
2. amerikanisches Verfahrensrecht
Jury: Geschworene 12 Laienrichter, die in der USA die vorgestellten
Tatsachen zu beurteilen haben und zu einem einstimmigen Urteil (guilty or
not guilty) kommen müssen, in Deutschland haben sie Stimm- und Entscheidungsrecht.
Auswahlkriterien: Bürger der USA, fester Wohnsitz, keine Vorstrafen,
Verstehen der amerikanischen Sprache. Auswahl der Geschworenen und Ersatzgeschworenen
durch einen Beauftragten aus Telefonregister, Wählerlisten oder Immobilienlisten.
Anschließende Überprüfung durch den Richter. d.h. Ablehnung
von Todesstrafengegner, Menschen mit rassistischen Vorurteilen, mangelnder
Intelligenz, wirtschaftlicher Abhängigkeit zu dem Prozessbeteiligten.
Der amerikanische Richter ist ein unparteiischer Vorsitzender, der auf
die Einhaltung der Vorschriften bei der Prozessdurchführung achtet, während
der deutsche Richter nach freiem Ermessen urteilt, hier gilt: Prinzip der
freien Beweiswürdigung.
Ablauf des Prozesses:
1. Eröffnungserklärung der Anklage
2. Gegendarstellung der Verteidigung
3. Beweispräsentation
(Zeugenaussage, auch Angeklagter als Zeuge möglich, Zeugnisverwei-
weigerung für Ehepaare und Vertrauenspersonen (Arzt, Geistlicher),
Kronzeugenregelung und Zeugenschutzprogramm (s. Peter Hay, a.a.O.)
4. Klagebegründung der Staatsanwaltschaft: Möglichkeit der Verteidigung
zur Beantragung
der Abweisung der Klage bei nicht ausreichenden Beweismitteln.
5. Bei Ablehnung der Klageabweisung Schlussplädoyers von Staatsanwaltschaft
und Verteidigung.
6. Instruktion der Jury
7. geheime Beratung der Jury
8. Urteil der Jury durch spokesman:
Freispruch (not gulty), schuldig im Sinne der Anklage (guilty on all charges),
teilweise schuldig (guilty of some of the charges), schuldig eines minder-
gewichtigen Delikts (guilty of a lesser offense), unschuldig wegen Unzu-
rechnungsfähigkeit (not guilty by reason of insanity).
Einstimmigkeit der Jury, wichtig bei Freispruch, damit Ausschaltung eines
erneuten Verfahrens durch eine andere Jury. Bei Nichteinstimmigkeit
Rückgabe des Auftrags, Neueinberufung einer anderen Jury.
Text: beim 19-Jährigen nur guilty or not guilty
Mord ersten und zweiten Grades: Ursprünglich wurde murder
mit dem Tod bestraft, aber seit dem Pennsylvania Statute von 1794 unterscheidet
man zwischen first and second degree murder. Mord ersten Grades:
Tötungen, die durch Vergiftung, hinterhältig oder im Zusammenhang
mit anderen Straftaten begangen wurden; die Mörder wurden mit dem Tod
bestraft.
Kreuzverhör: Vernehmungsmethode von Zeugen und Sachverständigen
ohne Mitwirkung des Richters durch Verteidiger und Staatsanwalt
Todesstrafe: Der Supreme Court ließ sie 1976 zu, wenn sie die moralischen
Anforderungen eines Bundesstaates widerspiegelt. Sind die Richtlinien eines
due process eingehalten worden, d.h. alle be- und entlastenden Umstände
der Parteien wurden berücksichtigt, dann können Todesurteile von
den Geschwornen dem Richter empfohlen werden. Die Todesstrafe darf auch gegenüber
Jugendlichen verhängt werden. In den meisten Bundesstaaten ist Mord ersten
Grades (Mord unter erschwerenden Tatumstände) das einzige Verbrechen,
das die Todesstrafe (elektrischer Stuhl, Gaskammer, Giftspritze, in manchen
Staaten Erschießen und Erhängen) nach sich zieht.
Die meisten mit Todesstrafe bedrohten Angeklagten werden von Pflichtverteidigern
vertreten, die häufig unerfahren und ihrer Aufgabe nicht gewachsen sind.
Klärung einiger Fremdwörter
1. Quäker (S. 21):
engl. Quakers: Zitterer, wegen der häufig zu beobachteten ekstatischen
Bewegungen, Selbstbezeichnung: Gesellschaft der Freunde (Society of Friends),
durch die Initiative von G. Fox um die Mitte des 17. Jahrhunderts entstandene
religiöse Gemeinschaft, die die kirchliche Hierarchie, die Sakramente,
den Eid, den Kriegsdienst und alle äußerlichen Feste ablehnt. Ihre
Lehre, dass alle Menschen wegen des ihnen gemeinsamen inneren Lichtes vor
Gott und den Menschen gleich seien, war die Wurzel des modernen demokratischen
Denkens. Sie waren Vorkämpfer der Sklavenbefreiung, der Gleichberechtigung
der Frau und der Gefängnisreform und erhielten 1947 den Friedensnobelpreis.
2. Schabbes (S. 41): jüd. Sabbat, der Tag, an dem der Jude nicht
arbeitet.
3. Puritaner (S. 92):
Eine von J. Calvin, H. Bullinger und M. Bucer beeinflusste Religionsgemeinschaft,
die die anglikanische Kirche von katholisierenden Elementen reinigen möchte,
ab 1620 nach USA als Pilgerväter auswanderten und sich durch eine strenge
Disziplin nach außen präsentierte.
4. Methodisten (S. 92):
Eine von den Brüdern John und Charles Wesley begründete aus
der anglikanischen Kirche hervorgegangene Religionsgemeinschaft, die im 18.
Jahrh. in die USA gelangte und heute die zweitstärkste protestantische
Bewegung darstellt.
Vorurteile Wahrheit Gerechtigkeit
1. Vorurteile:
- S. 28: Nr. 4 und 10 behaupten, dass Kinder, die in einem solch sozial
brisanten Milieu aufwachsen, wie es beim Angeklagten der Fall ist, nur Verbrecher
werden können, sie sind Abfall.
- S. 88, 89: Nr. 10 bringt noch einmal Vorurteile gegenüber dem
Jugendlichen vor, den er zum Gesindel zum Dreck zählt, das keine Gnade
kennt, so dass Nr. 8 von der Schwierigkeit spricht, sich von persönlichen
Vorurteilen freizumachen, die die Wahrheit verdecken.
- S. 75: Nr. 10 setzt einfach die Schuld dieses Jungen voraus, so dass
ihn Nr. 9 mahnt sich nicht von Vorurteilen, sondern von Tatsachen leiten zu
lassen. s. Text
Wahrheit und Gerechtigkeit
S. 21: Nr. 9 erwähnt, dass es niemanden gibt, der ein Monopol
auf die Wahrheit hat
S. 45, 46: Nr. 8 bezweifelt, dass die Wahrheit überhaupt feststellbar
sein wird, aber man sollte sich nicht mit der halben Wahrheit zufrieden geben.
S. 87: Nr. 10 stellt die Frage an die Geschworenenrunde, was denn eigentlich
Wahrheit sei.
S. 89: N. 8 betont noch einmal, dass es unmöglich sei, die Wahrheit
festzustellen, aber der Zweifel kann ausgesprochen werden. s. Text
2. Was ist Wahrheit?
1. Aristoteles (Korrespondenztheorie):
Eine Aussage oder Überzeugung ist wahr, wenn sie mit den Tatsachen
übereinstimmt. Die ist nur möglich, wie in der Mathematik, wenn
bestimmte Regeln gelten. Die Überprüfung von Aussagen ist schwierig,
wie es die Gerichtsprozesse beweisen. Das Feststellen so genannter wahrer
Aussagen ist oftmals nur die halbe Wahrheit. Es ist schwierig, sich vorzustellen,
dass sprachliche Formulierungen mit Tatsachen übereinstimmen können
oder nicht.
2. Kohärenztheorie der Wahrheit:
Nicht einzelne Aussagen können richtig oder falsch sein, sondern
die Gesamtheit von Aussagen als Phänomenbeschreibung muss in sich schlüssig
sein, d.h. eine Aussage muss mit anderen kohärieren.
Wie können Aussagen verifiziert werden? Können Indizien herangezogen
werden, wie in der Geschworenenversammlung
Indiz: eine erwiesene Tatsache, aus der in unmittelbarer Schlussfolgerung
eine andere nicht unmittelbare Tatsache abgeleitet werden kann.
Oder: Vermitteln eher die Sinne wahres Wissen (Empirismus) oder die Vernunft
(Rationalismus)
3. Wahrheitsperspektivismus:
Es wird nicht geleugnet, dass es eine absolute Wahrheit gibt, aber es gibt
keine absolute Erkenntnis, sondern nur eine perspektivische, d.h. nicht der
Besitz der Wahrheit steht im Vordergrund, sondern das Streben nach Wahrheit,
wie es die Geschworenen praktizieren.
4. Konsenstheorie der Wahrheit nach Jürgen Habermas:
Wahrheit ist dasjenige, worauf sich sämtliche Diskussionsteilnehmer
unter idealen Bedingungen vernünftigerweise einigen können. Z.B.
die zwölf Geschworenen einigen sich darauf, dass der alte Mann den Angeklagten
aufgrund der Zeit nicht im Treppenhaus sehen konnte.
(Texte von Wickert, S. 154, 155, 156, 185)
3. Was ist Gerechtigkeit?
1. politische Gerechtigkeit:
Es ist das sittliche Ideal als normatives Prinzip, das die Grundordnung
eines Staates darstellt oder darüber hinaus, international gesehen, die
Beziehung der Staaten regelt.
2. personale Gerechtigkeit:
Es ist eine Kardinaltugend (nach Platon und Aristoteles) . Der Mensch darf
weder persönliche Zuneigung noch eine Schuldsituation zu einem anderen
Menschen berücksichtigen und darf auch nicht aufgrund seiner Intelligenz
oder Machtposition andere übervorteilen, dies gilt für Richter,
Lehrer oder Eltern, die objektiv gerecht sein müssen, auch dann, wenn
Gesetz und Moral Lücken oder Ermessensspielräume aufweisen. Die
nähere Bestimmung der Gerechtigkeit ist umstritten. Bei der Verteilung
von Rechten und Pflichten, Gütern und Lasten gibt es drei Maßstäbe:
Jedem das Gleiche oder jedem nach seinem Wert als Mensch überhaupt.
Jedem nach seiner Leistung oder Leistungsfähigkeit.
Jedem nach seinen Bedürfnissen.
3. formale Gerechtigkeit:
Exekutive und Rechtsprechung müssen Gesetze unparteiisch, ohne Ansehen
der Person (Geschlecht, Rasse, soziale und wirtschaftliche Stellung) anwenden,
sonst erfolgt Diskriminierung.
(Texte: Lexikon der Ethik, Wickert S. 321)
Aufgabenstellungen als Grundlage von möglichen
Themen:
| 1. Charakterisierung, z.B. von Nr. 3, Nr. 8 |
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| 2. Wie werden die Indizien der Hauptversammlung
durch die Argumentation der Geschworenenversammlung angezweifelt? |
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| 3. Warum gibt es Zweifel an der Aussage des älteren
Zeugen (der weiblichen Zeugin)? |
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| 4. Welche äußeren Belastungsfaktoren
beeinträchtigen die Geschworenen? |
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| 5. Was spricht für, was gegen die Todesstrafe? |
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| 6. Wie gelingt es dem Geschworenen Nr. 8, gegen
den Strom schwimmend, die übrigen Geschworenen zu überzeugen? |
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| 7. Fertige ein Plädoyer für den Urteilsspruch
nicht schuldig an! |
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| 8. Wie wirken sich kurzbiografische Vorinformationen
über die Geschworenen in der späteren Diskussion aus? |
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| 9. Erkläre das Zustandekommen von Vorurteilen
unter Berücksichtigung der Geschworenenaussagen! |
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| 10. Was ist die Wahrheit, lässt sich die Wahrheit
über den Tatverlauf nachträglich feststellen? |
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| 11. Beurteile, ob das gefällte Schlussurteil
der Geschworenenversammlung gerecht ist? |
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